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Familienausgleichskassen: Nein zur Abschaffung breit abgestützer kantonaler Lösungen!

Der Bundesrat will alle Kantone verpflichten, bei den Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen. Damit würde eine Mehrheit der Kantone gezwungen, ihre heutigen Regelungen aufzugeben.

Ende April wurde die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) eröffnet.

Bedarfsgerechte, politisch breit abgestützte und von den Betroffenen mitgetragene kantonale Lösungen, wie sie dieses Jahr im Kanton Zürich beschlossen wurde und auf nächstes Jahr in Kraft treten wird, würden damit verunmöglicht.

Die vorgeschlagene Gesetzesrevision würde dem gerade in der Familienpolitik stark verankerten Föderalismus zuwiderlaufen, obwohl das heutige System funktioniert und keinerlei Grund für eine Einheitslösung besteht.

Zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Zürich und vielen anderen Arbeitgeberverbänden lehnt der Zürcher Bankenverband die vorgeschlagene Revision des FamZG deshalb entschieden ab. 

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