Nur wettbewerbsfähige Banken sind stabile Banken
Der Zürcher Bankenverband nimmt Stellung zur vorgeschlagenen Änderung der Eigenmittelverordnung und den Eckwerten des Bundesrats für die Regulierung auf Gesetzesstufe.
Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat auf Anfrage bestätigt, dass die ab dem 27. August 2020 im Kanton Zürich geltende Maskenpflicht ausschliesslich Innenräume von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten betrifft. Bankfilialen bzw. -schalter unterstehen der Maskenpflicht nicht. Dasselbe gilt für andere Dienstleister wie die Post, Handwerksbetriebe oder Coiffeure.
Der Zürcher Bankenverband nimmt Stellung zur vorgeschlagenen Änderung der Eigenmittelverordnung und den Eckwerten des Bundesrats für die Regulierung auf Gesetzesstufe.
Mit den heute präsentierten Vorschlägen konkretisiert der Bundesrat wichtige Lehren aus der CS-Krise, welche die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes weiter
Der am 14. April erstmals durchgeführte Finanzplatz Talk des Zürcher Bankenverbands stiess auf grosses Interesse. Der mit 120 Teilnehmenden ausgebuchte