Finanzplatz Zürich: stark, aber kein Selbstläufer
An der Generalversammlung des Zürcher Bankenverbands plädierte Präsident Patrick O. Müller für eine verhältnismässige Bankenregulierung, die auch deren volkswirtschaftliche Risiken
Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat auf Anfrage bestätigt, dass die ab dem 27. August 2020 im Kanton Zürich geltende Maskenpflicht ausschliesslich Innenräume von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten betrifft. Bankfilialen bzw. -schalter unterstehen der Maskenpflicht nicht. Dasselbe gilt für andere Dienstleister wie die Post, Handwerksbetriebe oder Coiffeure.
Zur Medienmitteilung des Regierungsrats des Kantons Zürich hat gestern bekanntgegeben, dass ab Donnerstag, 27. August 2020, «in allen eine Maskenpflicht» gilt (https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2020/08/regierungsrat-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-ausbreitung.html#1408487747).
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Das heute vom Bundesrat präsentierte Massnahmenpaket zur Bankenstabilität bleibt überladen. Regulierung muss dort ansetzen, wo tatsächliche Risiken bestehen und einen