Überregulierung schwächt den Finanzplatz
Die heute vom Bundesrat vorgelegten Entscheide zur Bankenregulierung drohen den Bankenplatz Schweiz erheblich zu schwächen. Zentrale und breit vorgebrachte Einwände
Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat auf Anfrage bestätigt, dass die ab dem 27. August 2020 im Kanton Zürich geltende Maskenpflicht ausschliesslich Innenräume von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten betrifft. Bankfilialen bzw. -schalter unterstehen der Maskenpflicht nicht. Dasselbe gilt für andere Dienstleister wie die Post, Handwerksbetriebe oder Coiffeure.
Zur Medienmitteilung des Regierungsrats des Kantons Zürich hat gestern bekanntgegeben, dass ab Donnerstag, 27. August 2020, «in allen eine Maskenpflicht» gilt (https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2020/08/regierungsrat-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-ausbreitung.html#1408487747).
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Aktuelle BAK-Studie belegt die brandgefährlichen Auswirkungen des vom Bundesrat ins Auge gefassten vollständigen Abzugs ausländischer Tochtergesellschaften vom harten Eigenkapital. Aufgrund
Als Zentrum des Schweizer Finanzmarktes bietet der Finanzplatz Zürich über 100’000 Arbeitsplätze, erarbeitet mehr als ein Sechstel der regionalen Wertschöpfung,