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Keine Maskenpflicht in Bankfilialen

Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat auf Anfrage bestätigt, dass die ab dem 27. August 2020 im Kanton Zürich geltende Maskenpflicht ausschliesslich Innenräume von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten betrifft. Bankfilialen bzw. -schalter unterstehen der Maskenpflicht nicht.  Dasselbe gilt für andere Dienstleister wie die Post, Handwerksbetriebe oder Coiffeure.

Zur Medienmitteilung des Regierungsrats des Kantons Zürich hat gestern bekanntgegeben, dass ab Donnerstag, 27. August 2020, «in allen eine Maskenpflicht» gilt (https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2020/08/regierungsrat-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-ausbreitung.html#1408487747).

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