Finanzplatz Zürich: stark, aber kein Selbstläufer
An der Generalversammlung des Zürcher Bankenverbands plädierte Präsident Patrick O. Müller für eine verhältnismässige Bankenregulierung, die auch deren volkswirtschaftliche Risiken
Der Zürcher Bankenverband (ZBV) begrüsst die eingehende Überprüfung von Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Organe in der Credit Suisse-Krise. Die Berichte von Bundesrat und PUK bilden eine solide Grundlage, um die richtigen Lehren aus der Krise zu ziehen.
Der PUK-Bericht zeigt in aller Deutlichkeit, dass der Zusammenbruch der Credit Suisse die Folge ist von jahrelangem Missmanagement, strategischen Fehlentscheiden und dem daraus resultierenden Vertrauensverlust in die Bank.
Der Bericht bringt klar zum Ausdruck, dass die Behörden ihre Mittel zur Bankenaufsicht nicht immer voll ausgeschöpft haben. Für den ZBV bestätigt sich der Eindruck, dass die Intensität der Aufsichtstätigkeit in einem gewissen Missverhältnis steht zu deren Wirksamkeit. Das Hauptaugenmerk ist deshalb auf die wirksame Zusammenarbeit der Behörden sowie den konsequenten und zielgerichteten Einsatz der bestehenden und weniger auf die Schaffung neuer Instrumente zu richten.
Die Vorschläge von Bundesrat und PUK bilden eine wichtige Auslegeordnung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Bankenregulierung. Sie sind nun im Einzelnen zu prüfen und zu verwesentlichen. Jede Anpassung der Bankenregulierung muss zielgerichtet, verhältnismässig und international abgestimmt erfolgen, um Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finazplatzes nachhaltig zu erhalten und zu stärken.
Der ZBV wird sich in engem Austausch mit Branche, Politik und Behörden aktiv und konstruktiv in diese Meinungsbildung einbringen.
An der Generalversammlung des Zürcher Bankenverbands plädierte Präsident Patrick O. Müller für eine verhältnismässige Bankenregulierung, die auch deren volkswirtschaftliche Risiken
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Das heute vom Bundesrat präsentierte Massnahmenpaket zur Bankenstabilität bleibt überladen. Regulierung muss dort ansetzen, wo tatsächliche Risiken bestehen und einen